So, ich fang dann wohl mal an. Ich schreibe erstmal Stichpunkte auf, die ich in dem Artikel auf jeden Fall einbringen würde. Wär klasse, wenn ihr dann eure Ergänzungen dazu schreiben könntet. Das Ganze soll ja bis heute um 16 Uhr passieren.
Zum Thema: Bezüglich wörtlicher Textzitate im Netz bin ich mir unsicher…hat da noch einer Genaues im Kopf?
——————————————-
Urheberrecht:
- Was ist Urheberrecht? Der Ersteller eines Werkes (Text, Bilder, Videos, Musik, Internetseiten) soll davor geschützt werden, dass Dritte das Werk ohne Erlaubnis öffentlich zur Schau stellen dürfen (bzw. als ihr eigenes Werk ausgeben können). Außerdem wird sicher gestellt, dass der Urheber für sein Werk entsprechend entlohnt wird (Bsp. GEMA und Verbot der Verbreitung von Software-/Musikkopien).
-> Bilder, Texte, Videos und Musikdateien dürfen ohne Erlaubnis des Urhebers nicht im Internet veröffentlicht werden. Bei Bildern aus dem Internet muss der Urheber des Bildes um Erlaubnis gefragt werden (Tipp: im Impressum finden sich oft Hinweise zur Verwendung der Bilder). Erteilt dieser seine Erlaubnis, muss die Quelle angegeben werden.
-> Generell ist es am besten, nur Bilder zu verwenden, die man selbst geschossen hat (Vorsicht bei Personenbilder [siehe Datenschutz])
- Es gibt auch Internetseiten, auf denen sich Bilder finden, die (unter Angabe der Quelle) in jedem Fall verwendet werden dürfen (z.B. http://www.pixelio.de)
- Auch Texte dürfen im Internet nicht einfach kopiert werden. Sobald eine Idee aus einem anderen Text übernommen wurde, muss dies durch eine Quellenangabe kenntlich gemacht werden. Wörtliche Zitate sind zu meiden.
- Wird gegen das Urheberrecht verstoßen, kann es zu hohen Geldstrafen kommen.
——————————————————–
Tipps zum Datenschutz:
- keine Realnamen verwenden, keine Adressen und Telefonnummern angeben und auch sonst mit der Veröffentlichung von persönlichen Daten vorsichtig umgehen, weil jeder auf diese zugreifen könnte.
- keine persönliche Daten anderer Personen veröffentlichen.
- keine Fotos von anderen Personen ohne deren Einverständnis einzuholen veröffentlichen (bei Minderjährigen Einverständnis der Erziehungsberechtigten)
oh… das ist doch schon ganz fetzig. in der art und weise ich ,mir noch gar keine gedanken gemacht: ich kopier es einfach mal rein und meld mich morgen abend nochmal, wenn ich auch teil 2 gelesen hab und mir noch genauere gedqnke zum text gemacht hab…
Caligula:
Sooo… also meine ersten kleinen Ergebnisse:
mit der Seite http://educamp.mixxt.de/networks/forum/thread.11064:1 kam ich, ehrlich gesagt, nicht wirklich klar. Ich habe sie mal kurz überflogen, konnte mir aber nichts drauß nehmen, da ich nicht genau wußte, worauf ich mein Augenmerk richten sollte. Von daher bitte ich um eine kleine Hilfestellung bzw. Anregungen…
Allgemein betrachtet, leuchtet die ganze Thematik ein, aber ich tue mich ein bisschen damit schwer, mir das als recht knappen Text vorzustellen, der von den meisten Schülern gelesen werden soll. Meine ersten Fragen hätte ich allerdings zu den MPZ Seiten zum Urheberrecht. Auf dem Seiten 10 und 12 usw. stehen doch diese Fallbeispiele: Wie würdet ihr die bewerten?
Mein Vorschlag:
1) Computergrafik – Fall: die Schule F muss die Grafiken entfernen.
2) Unterrichtsmaterial – Fall: Wenn die Lehrerin nichts dagegen hat; ihre Quellen angibt und auf der Schulseite auf sie verwiesen wird, spricht nichts dagegen.
3) Fall des Monats 1: mmh, finde ich schwierig; auf alle Fälle, würde ich meinen, dürfen die Schülersachen nur veröffentlicht werden, wenn diese damit einverstanden sind. Wegen der Sache mit der musikalischen Untermalung bin ich mir nicht ganz sicher, ob nicht vielleicht ein Verweis auf die Komponisten und den Werktitel ausreichen, da es sich ja nur um Ausschnitte aus den musikalischen Werken handelt und man die vielleicht unter „Zitate“ rechnen könnte.
4) Fall des Monats 2: Ausschnittweise sicherlich, wenn sie die Quellen angibt. Wenn sie ganze Sendungen in ihren Unterricht einbauen will, sollte sie vielleicht vorher per Mail den entsprechenden Radiosender kontaktieren und fragen. Wobei man ja sagen muss, dass der „öffentliche“ Gebrauch für den Unterricht ja etwas freier Handhabung einräumt und es sich dabei weder um den öffentlichen noch den privaten Bereich handelt.
Die Seite mit dem Namen „Baustein 5“, find ich prinzipiell echt toll konzipiert, nur mal so am Rande.
Eine andere Frage, die mich in diesem Zusammenhang beschäftigt: für welche Alters- bzw. Schulstufe ist die Kursbegleitende Website gedacht? (bezüglich des Niveaus unseres Textes!!)
Ist fürn Anfang nicht viel, weiß ich. Bis morgen hab ich den Rest gelesen und mir schon mal Gedanken darüber gemacht, wie so n Text / Artikel aussehen kann…
Also mit dem http://educamp.mixxt.de/networks/forum/thread.11064:1 konnte ich auch nicht besonders viel anfangen. Ich hab’s mir durchgelesen, fand’s recht interessant, aber das war’s dann auch. :-/ Ich habe mir dazu die folgenden (sagenhaften ) Notizen gemacht: “Impressum: Hinweis auf Schule/Uni etc. , Nutzungsrechte von Bildern beachten, um Erlaubnis fragen”. Hm.
Wegen den Fallbeispielen guckt ich direkt nochmal.
Also, los geht’s:
1) Computergrafik: Eigentlich bin ich schon deiner Meinung und denke auch, dass die Schule die Grafik entfernen müsste, wenn der Urheber mit der Nutzung nicht einverstanden ist. (Andererseits finde ich den Fall aber etwas verzwickt, weil die Grafik im Unterricht doch wohl nur einzig und allein zum Zweck der Nutzung durch die Schule entstanden ist)
2) Unterrichtsmaterial: Da stimme ich dir auf jeden Fall zu – solange die Lehrerin das Material selbst erstellt hat und mit der Veröffentlichung einverstanden ist, geht das in Ordnung.
3) Fall des Monats 1: damit tu ich mich auch schwer. Eigentlich müsste das doch ein Fall für die GEMA o.ä. sein, oder? Sonst könnte ich ja theoretisch meine Homepage mit allen möglichen Musikfetzen vollpacken (wobei die dann natürlich nicht in einem Interpretationszusammenhang stünden). Und was da vielleicht auch noch greifen würde, ist die Tatsache, dass die Songs von einer CD gerippt wurden und DANN einer Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden – das geht doch weit über die Erstellung von persönlichen Kopien hinaus (andererseits werden aber auch keine gewerblichen Zwecke verfolgt o.ä.).
4) Fall des Monats 2: da befinden wir uns wohl, wie du schon sagst, in einem Grenzbereich. Ich denke nicht, dass das so richtig verboten ist. Wie gesagt ist der Unterricht ja weder öffentlich noch privat. Außerdem handelt es sich doch nur um Nachrichten. In dem Fall würde ich mal sagen: “wo kein Kläger, da kein Richter.” *duck*
Bezüglich der Zielgruppe des unterrichtsbegleitenden Blogs bin ich auch etwas irritiert. Ich denke, wir nehmen uns einfach die künstlerische Freiheit und suchen uns eine Klassenstufe aus.
Ich mache mir nochmal weiter Gedanken. Wäre toll, wenn die anderen auch mitdiskutieren.
huhu poly… tja, irgendwie scheinen die anderen verschollen: vielleicht haben sie sich ja einfach nurn schönes langes WE gemacht und ne Art Shorttrip und starten dann nächste Woche wieder voll mit durch. Ich frag mal auf der web 2.0 Siete einfach nach, ob die 2 (Mandy und Donat) sich auf ne spezielle Alters-/ Zeilgruppe richten soll. Notfalls können wir es ja einfach auf unser Hinduwebquest beziehen und s vielleicht auch dortmit einbauen. Dann hätten wir später dann gleich n komplett fertiges Beispielexamplar davon, wie so eine Unterrichtsbegleitende Website aussehen könnte
Wollen wir uns mal an den Text setzen? würd aber sagen, wir halten uns relativ kurz. So dass wir wirklich nur das Wichtigste den Schülern an den kopf hauen und machen dann anschließend noch einen Verweis auf die Seiten, wo sie gegebenenfalls alles nochmal genau durchlesen können. (Sonst liest sich das ja kein Oink (Schwein) durch! *g*
ich schreib dir bis morgen mal n kleines Probetextchen und dann haben wir immerhin ne Grundlage, an der wir im Weiteren rumbasteln können. Wasd meinst du?
PS: mal ne kleine Frage zur kommenden Woche: wenn mich mein Gedächtnis nicht trübt, bin ich dann dran mit der Federführung: quasi übernehm ich dann Management und Zepter für die Arbeitsplanung und -verteilung. Könntest du mir aber noch mal kurz erklären, wie du die netten Links erstellst? also wie “Woche 6″ und die ganzen Unterordner. Da bin ich irgendwie nicht versiert genug und bevor ich Mist bau… Das wäre furchtbar lieb von dir!
Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde. Hoffentlich hast du bezüglich der anderen Recht. (Ich hätt auch gern mal ein Wochenende… )
Ich würde den Text auch kurz halten – wir kennen ja unsere Pappenheimer.
Wollen wir uns eigentlich allgemein auf das Urheberrecht beziehen oder nur die Dinge nennen, die tatsächlich zu dem Blog passen (Internettauschbörsen usw. kann man dann ja bei letzterer Variante weglassen).
Ach, die “Werke” habe ich glaube ich in meiner Aufzählung nicht alle drin. Die müssten wir glaub ich noch ergänzen.
Sitzt du jetzt schon an dem Text dran oder wie machen wir das? Ich könnte das wohl auch schreiben, dann wird’s aber spät, weil ich bis um 8 Uni habe und dann erstmal nach Hause kommen muss.
Fällt dir noch was Ergänzendes zu meinen Punkten von oben ein?
——————————-
So, jetzt zu der Erklärung bezüglich der Links:
Wenn du eingeloggt bis, klickst du oben links auf “My Account” und dann “Edit Profile”.
Dann kannst du ganz links auf “Seiten” klicken und dort auf “Add New”.
Bei “neue Seite anlegen” trägst du dann “Woche 7″ ein und kannst unten “Aufgabenstellung”, “Diskussion” und “Ergebnisse” reinschreiben. (Die Verlinkungen dort kann ich dann auch machen!)
Rechts bei “Eigenschaften” lässt du das auf “Hauptseite (ohne Übergeordnete)” und gibst bei Reihenfolge “8″ an.
So, damit hättest du die “Woche 7″ als Oberseite erstellt und sie ist oben in der Leiste sichtbar. Nun musst du noch die Unterseiten “Diskussion (Woche 7)” und “Ergebnisse (Woche 7)” erstellen.
Da gehst du erst einmal genauso vor, allerdings gibst du statt “Woche 7″ die entsprechenden Seitennamen an (ist ja klar ), trägst andere Texte in die Seiten ein und klickst bei “Eigenschaften” statt “Hauptseite (ohne übergeordnete)” bei beiden Seiten “Woche 7″ an (weil die beiden Themen ja der Woche 7 untergeordnet sein sollen).
Bei “Reihenfolge” kannst du beide Seiten of “0″ lassen, weil es die dann alphabethisch ordnet.
Fertig!
Das klingt jetzt alles furchtbar kompliziert, aber wenn du das Schritt für Schritt machst, wird das klappen. Du musst auch keine Angst haben – da kann wirklich überhaupt nichts kaputt gehen!
hey Poly… da bin ich wieder. Ich hab heut in meiner Freistunde was gebastelt… ist aber irgendwie länger geworden als ich gedacht hätte. ich tipps einfach mal ab und wir könnens dann immernoch ändern/ kürzen etc.
- Urheberrecht:
Als Urheber bezeichnet man den bzw. die Schöpfer bestimmter Werke. Deren geistigen/ musikalischen
etc. Werke wie Filme, Gedichte oder Bilder werden mittels des Urheberrechtesgeschützt. Das heißt, dass nur allein der oder die Schöpfer befugt sind, ihre Werke zu vervielfältigen; zu verbreiten auszustellen oder öffentlich zugänglich zu machen; beispielsweise durch das Senden und Ausstrahlen im Radio und Fernsehen.
Alle anderen haben nur ein Zitatrecht, welches erlaubt, dass sie Ausschnitte aus den Werken verarbeiten dürfen und die Quelle angeben müssen. Desweiteren dürfen Privatpersonen die werke nur zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch vervielfältigen. Das bedeutet zum Beispiel für den unterricht, dass der Lehrer/ die Lehrerin oder auch der Schüler/ die schülerin mit Einwilligung des bzw. der Schöpfer(s) die Werke zur Veranschaulichung einsetzen dürfen. Die Zahl der Vervielfältigung richtet sich dabei nach der jeweiligen Kurs- und Klassenstärke. Meist sind zur Entschädigung gewisse Honorare zu zahlen. Sollen gewisse werke der Schülerschaft jedoch nur zugänglich gemacht werden, so darf auf kleinere Teile des Gesamtwerkes oder auf einzelne Beiträge und Ausschnitten aus Zeitungen/ Zeitschriften zurückgegriffen werden.
Der Besitz von Privatkopien ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Originale aus einer legalen Quelle stammen und nicht über einen Kopierschutz verfügen. Illegal hingegen ist der Besitz und die Anwendung von Programmen, die einen solchen kopierschutz umgehen können.
Im Internet ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Nutzungsrechte eingehalten, Personen nur mit ihrer Einwilligung zum Beispiel auf Bildern veröffentlicht werden. Nähere Informationen zu Urhebern und Verantwortlichen der auf einer Seite veröffentlichten Informationen, findet man meist unter der Rubrik “Impressum”. Beachtet bitte, dass auch das Up- und Downloaden von urheberrechtlich geschützten Werken innerhalb so genannter “Tauschbörsen” rechtswidrig ist, genauso wie der Besitz und das Anfertigen der Privatkopien von Computerprogrammen.
oh Mist… das ist verdammt lang; aber *grummel* weiß nicht, wie man das großartig kürzer fassen kann…
- Datenschtuzgesetz:
Unter Datenschutz versteht man alle Maßnahmen, die zur Sicherung gespeicherter personenbezogener Daten vor Missbrauch durch andere Personen oder öffentliche Stellen bei der Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe. Man verfolgt damit das Ziel, den Einzelnen und dessen persönliche daten zu schützen, so dass die Verfügung über jene Daten – gemäß dem Grundgesetz – im Ermessen jedes Einzelnen liegt.
Die Verarbeitung solcher personenbezogener Daten ist also nur zulässig, wenn es ein Gesetz oder eine Vorschrift erlaubt bzw.anordnet und der Zweck der Verwendung bereits vorher bestimmt wurde. dabei muss zum Beispiel immer nachvollziehbar sein, wer wann wie mit den Daten gearbeitet hat und es muss garantiert werden, dass nur Befugte Zugang zu ihnen haben. Desweiteren müssen die ständig Vollständig und Unversehrtheit gewährleistet sein.
So gilt zum Beispiel für Schulen, dass sie in einem vorgegebenen Rahmen Daten von Schülern und Lehrern verarbeitet werden, nach einer gewissen Frist aber gelöscht und nicht ohne Weiteres weitergeleitet werden dürfen. Den Lehrern ist es damit erlaubt, Bewertungen und Notizen im Rahmen ihrer täglichen Arbeit zu machen und Noten – nach eigenem Ermessen – entweder öffentlich oder privat bekannt zu geben. So dürfen die Lehrer Daten wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Klasse, Fach und Leistungen verarbeiten. Daten von den Lehrkräften hingegen dürfen nur mit deren Einverständnis veröffentlicht werden. Sofern es sich dabei aber um Personen mit repräsentativen Funktionen wie z.B. dem Schulleiter handelt, kann auf diesen Schritt verzichtet werden.
puuh, das war aber viel Tipperei. Vielleicht hast du ja gewisse Vorschläge wie wir die texte optimieren können. Ich würde zusätzlich vorschlagen, dass wir noch so eine Art Übersicht (vielleicht Merkblatt) mit Tipps bezüglich Datenschutz und Urheberrecht machen.. ich hab mir auch dazu schon was überlegt. Hätte an eine Form wie:
BEACHTE…!! Tipps und Tricks für das Arbeiten im Internet –> vielleicht dieses bekannte-
Lehrer-Lämpel-Bild daneben.
- Datenschutz:
* Möchtest du öffentlich unter deinem Namen im Internet schreiben? (nicht empfohlen)
–> wenn ja, tu dies nurt unter äußerster Vorsicht und bedenke dies vorher genau. Deine Daten
wären so für jedermann nachvollziehbar. Dies könnte sich unter Umständen auf deine
Zukunft auswirken.
–> wenn nein, so verwende stets so genannte Pseudonyme oder Nicknamen
* Hast du vor Bilder zu veröffentlcihen und sind da auch andere Personen zu sehen?
–> wenn ja; vergewsissere dich, dass alle auf dem Bild dargestellten Personen mit dem Veröf-
fentlichen ihres Bildes / ihrer Person / ihres Namens einverstanden sind!
–> wenn nein, dann…
* ….
Urheberrecht:
* Welche Daten / Informationen möchtest du wie nutzen? Darfst du das?
–> erkundige dich über die Nutzungsrechte der Informationen
–> kontaktiere im Zweifelsfall bei den Urhebern oder Verantwortlichen. Kontaktdaten etc.
findet man häufig unter der Rubrik “Impressum”
* vergewissere dich, ob du alle Quellen angegeben hast!
* Stammt das Werk / Stammen die Informationen aus einer legalen Quelle?
–> wenn ja, …
–> wenn nein, so lass die Finger davon
* …
mmh, was meinst du? kannst du dir sowas in der Art vorstellen? Man kann ja zusätzlich auf die Links verweisen (einmal zur Angabe der Quellen, zum anderen als Möglichkeit, um die eventuelle *hüst* Nachfrage auf mehr Details stillen zu können)
______________________________________________________________________________________________
erstmal ein dickes, fettes und ganz liebes DANKE an dieser Stelle dafür, dass du mir das mit den links erklärt hast. ich probier das mal, obwohl du nicht ganz Unrecht hast, wenn du sagst, dass die Infos einen zu ziemlich erschlagen… bin immer noch platt falls ich doch nicht klar komm, schreib ich dich nochmal an und bettel auf allen 4en um Hilfe *g*
______________________________________________________________________________________________
Bezüglich deiner Fragen: mmh, ich weiß nicht so ganz, ob die Aufgabe so richtig zugeschnitten ist für die Verwendung mit dem blog. Ich glaube eher, dass die Schüler allgemein über das Urheberecht und den datenschutz aufgeklärt werden sollen –> von daher denk ich, ist die komplexere variante erforderlich.
vielleicht können wir ja ne Art Konsens zwischen allem finden??!
schau mal, ich habs hinbekommen!! *freu* vielleicht kannst du wirklich noch die Unterseiten verlinken… das wäre allererste Sahne. ich machs auch selbst, wenn du mir wieder do ne absolut tolle und idiotensichere Anleitung schreibst!
Klasse – vieelen, vielen Dank!
Bin gerade Heim gekommen und freue mich jetzt natürlich, dass ich den Text nicht schreiben muss! DANKE!
Der klingt auch echt super!
Ich werde mich mal dran setzen und das bissl formatieren, schön gestalten und kürzen, falls es irgendwie geht. Ich veröffentliche das Ganze dann heute noch unter “Ergebnis (Woche 6)” und falls dir irgendetwas nicht gefallen sollte, kannst du es ja nochmal ändern (bei “Seiten” klickst du statt “Add Page” auf “Bearbeiten” oder was da auch immer steht und gehst dann auf die Seite “Ergebnis (Woche 6)”.
Super, dass du das mit der Erstellung der Seiten hinbekommen hast!!! Siehste, ist gar nicht so schwer. Das mit dem Verlinken habe ich jetzt gemacht, das erklär ich dir aber in den nächsten Tagen auf jeden Fall auch noch!
cool… dann haben wir die Katze ja schon fast im Sack das geht auch mal zu zweit!! mach nich so lang. Notfalls is morgen auch noch n Tag! wir rocken das schon…
So, der Haupttext steht soweit. Zum Kürzen hab ich auch nicht so richtig was gefunden. Erst wollte ich im Datenschutz das mit den Lehrern streichen, aber dann dachte ich, dass die Schüler ruhig mal erfahren dürfen, was der Lehrer mit ihren Daten machen darf und was nicht.
Jetzt mach ich noch fix das kleine AB zu den Tipps und Tricks (super Idee übrigens) und schreib noch nen Einleitungssatz oder so.
Die Quellen häng ich auch noch ran. Yeaha.
Als Quellen hab ich jetzt nur die eine Seite angegeben, weil ich die anderen nicht so schülertauglich fand. Aber vielleicht finden wir ja morgen noch was anderes.
Das AB ist nicht so toll geworden, erfüllt aber seinen Zweck. Lehrer Lämpel (Lempel?!) hab ich mal lieber nicht genommen…von wegen Urheberrecht. Ich war mir da nicht so sicher.
Du kannst ja nochmal über alles drübergucken und einfach ändern, wenn was blöd ist oder eben bescheid geben, wenn ich was am AB ändern soll.
Oh. Also ich hab den Text an einem Netbook mit Minidisplay bearbeitet und dort konnte man die fetten Hervorhebungen im Text nicht sehen.
Jetzt sitze ich mal an einem “richtigen” Computer und stelle fest, dass Unterstreichungen UND fette Schrift bissl zu viel des Guten sind.
Das änder ich lieber nochma, oder?
ach Quark! ist schon ok so… lieber mal n bissl too much als ständig dieses Einheitsgrau!
was meinst du, stürtzen wir uns jetzt auf die Rester aus letzter Woche?
jetzt war ich von all deinen Mischeinträgen total überrannt und habs jetz erst gesehen, dass du noch viel, viiiieeel mehr gepostet hast… *lol* also ich bin mit dem Endergebnis echt zufrieden. das mit dem Arbeitsblatt passt schon. stimmt… Urheberrecht bezüglich “Lehrer Lämpel” könnte schon sein…
Ich finde beides sehr sehr gelungen, da kann man echt nicht meckern, ich weiß nicht so recht wie man da noch ergänzen soll.
Für Schüler ist die “Impressumspflicht” vielleicht noch interessant da Webseiten nie ohne gültiges Impressum sein sollten. Ich denke es wird immer mal wieder in Mode kommen das Schüler eigene Webseiten machen und nicht nur in Social Networks rumreisen. Ansonsten weiß ich wirklich nicht wie man bei eurem Beiträgen ergänzen soll.
Achja, Schande über mein Haupt, mein PC hat die Hufe hoch gemacht und da war mein Vortrag – den ich heute gehalten habe drauf – deswegen kam es zu leichten zeitlichen Engpässen……
Danke für den Hinweis bezüglich der Impressumspflicht! Das bastel ich noch fix in den Info-Artikel. [EDIT: habe gerade gelesen, dass die Impressumspflicht wohl nur für gewerbliche Sites gilt...? Habe das so in den Artikel geschrieben]
So, ich fang dann wohl mal an. Ich schreibe erstmal Stichpunkte auf, die ich in dem Artikel auf jeden Fall einbringen würde. Wär klasse, wenn ihr dann eure Ergänzungen dazu schreiben könntet.
Das Ganze soll ja bis heute um 16 Uhr passieren.
Zum Thema: Bezüglich wörtlicher Textzitate im Netz bin ich mir unsicher…hat da noch einer Genaues im Kopf?
——————————————-
Urheberrecht:
- Was ist Urheberrecht? Der Ersteller eines Werkes (Text, Bilder, Videos, Musik, Internetseiten) soll davor geschützt werden, dass Dritte das Werk ohne Erlaubnis öffentlich zur Schau stellen dürfen (bzw. als ihr eigenes Werk ausgeben können). Außerdem wird sicher gestellt, dass der Urheber für sein Werk entsprechend entlohnt wird (Bsp. GEMA und Verbot der Verbreitung von Software-/Musikkopien).
-> Bilder, Texte, Videos und Musikdateien dürfen ohne Erlaubnis des Urhebers nicht im Internet veröffentlicht werden. Bei Bildern aus dem Internet muss der Urheber des Bildes um Erlaubnis gefragt werden (Tipp: im Impressum finden sich oft Hinweise zur Verwendung der Bilder). Erteilt dieser seine Erlaubnis, muss die Quelle angegeben werden.
-> Generell ist es am besten, nur Bilder zu verwenden, die man selbst geschossen hat (Vorsicht bei Personenbilder [siehe Datenschutz])
- Es gibt auch Internetseiten, auf denen sich Bilder finden, die (unter Angabe der Quelle) in jedem Fall verwendet werden dürfen (z.B. http://www.pixelio.de)
- Auch Texte dürfen im Internet nicht einfach kopiert werden. Sobald eine Idee aus einem anderen Text übernommen wurde, muss dies durch eine Quellenangabe kenntlich gemacht werden. Wörtliche Zitate sind zu meiden.
- Wird gegen das Urheberrecht verstoßen, kann es zu hohen Geldstrafen kommen.
——————————————————–
Tipps zum Datenschutz:
- keine Realnamen verwenden, keine Adressen und Telefonnummern angeben und auch sonst mit der Veröffentlichung von persönlichen Daten vorsichtig umgehen, weil jeder auf diese zugreifen könnte.
- keine persönliche Daten anderer Personen veröffentlichen.
- keine Fotos von anderen Personen ohne deren Einverständnis einzuholen veröffentlichen (bei Minderjährigen Einverständnis der Erziehungsberechtigten)
oh… das ist doch schon ganz fetzig. in der art und weise ich ,mir noch gar keine gedanken gemacht: ich kopier es einfach mal rein und meld mich morgen abend nochmal, wenn ich auch teil 2 gelesen hab und mir noch genauere gedqnke zum text gemacht hab…
Caligula:
Sooo… also meine ersten kleinen Ergebnisse:
mit der Seite http://educamp.mixxt.de/networks/forum/thread.11064:1 kam ich, ehrlich gesagt, nicht wirklich klar. Ich habe sie mal kurz überflogen, konnte mir aber nichts drauß nehmen, da ich nicht genau wußte, worauf ich mein Augenmerk richten sollte. Von daher bitte ich um eine kleine Hilfestellung bzw. Anregungen…
Allgemein betrachtet, leuchtet die ganze Thematik ein, aber ich tue mich ein bisschen damit schwer, mir das als recht knappen Text vorzustellen, der von den meisten Schülern gelesen werden soll. Meine ersten Fragen hätte ich allerdings zu den MPZ Seiten zum Urheberrecht. Auf dem Seiten 10 und 12 usw. stehen doch diese Fallbeispiele: Wie würdet ihr die bewerten?
Mein Vorschlag:
1) Computergrafik – Fall: die Schule F muss die Grafiken entfernen.
2) Unterrichtsmaterial – Fall: Wenn die Lehrerin nichts dagegen hat; ihre Quellen angibt und auf der Schulseite auf sie verwiesen wird, spricht nichts dagegen.
3) Fall des Monats 1: mmh, finde ich schwierig; auf alle Fälle, würde ich meinen, dürfen die Schülersachen nur veröffentlicht werden, wenn diese damit einverstanden sind. Wegen der Sache mit der musikalischen Untermalung bin ich mir nicht ganz sicher, ob nicht vielleicht ein Verweis auf die Komponisten und den Werktitel ausreichen, da es sich ja nur um Ausschnitte aus den musikalischen Werken handelt und man die vielleicht unter „Zitate“ rechnen könnte.
4) Fall des Monats 2: Ausschnittweise sicherlich, wenn sie die Quellen angibt. Wenn sie ganze Sendungen in ihren Unterricht einbauen will, sollte sie vielleicht vorher per Mail den entsprechenden Radiosender kontaktieren und fragen. Wobei man ja sagen muss, dass der „öffentliche“ Gebrauch für den Unterricht ja etwas freier Handhabung einräumt und es sich dabei weder um den öffentlichen noch den privaten Bereich handelt.
Die Seite mit dem Namen „Baustein 5“, find ich prinzipiell echt toll konzipiert, nur mal so am Rande.
Eine andere Frage, die mich in diesem Zusammenhang beschäftigt: für welche Alters- bzw. Schulstufe ist die Kursbegleitende Website gedacht? (bezüglich des Niveaus unseres Textes!!)
Ist fürn Anfang nicht viel, weiß ich. Bis morgen hab ich den Rest gelesen und mir schon mal Gedanken darüber gemacht, wie so n Text / Artikel aussehen kann…
Huhu Caligula!
Also mit dem http://educamp.mixxt.de/networks/forum/thread.11064:1 konnte ich auch nicht besonders viel anfangen. Ich hab’s mir durchgelesen, fand’s recht interessant, aber das war’s dann auch. :-/ Ich habe mir dazu die folgenden (sagenhaften
) Notizen gemacht: “Impressum: Hinweis auf Schule/Uni etc. , Nutzungsrechte von Bildern beachten, um Erlaubnis fragen”. Hm.
Wegen den Fallbeispielen guckt ich direkt nochmal.
Also, los geht’s:
1) Computergrafik: Eigentlich bin ich schon deiner Meinung und denke auch, dass die Schule die Grafik entfernen müsste, wenn der Urheber mit der Nutzung nicht einverstanden ist. (Andererseits finde ich den Fall aber etwas verzwickt, weil die Grafik im Unterricht doch wohl nur einzig und allein zum Zweck der Nutzung durch die Schule entstanden ist)
2) Unterrichtsmaterial: Da stimme ich dir auf jeden Fall zu – solange die Lehrerin das Material selbst erstellt hat und mit der Veröffentlichung einverstanden ist, geht das in Ordnung.
3) Fall des Monats 1: damit tu ich mich auch schwer. Eigentlich müsste das doch ein Fall für die GEMA o.ä. sein, oder? Sonst könnte ich ja theoretisch meine Homepage mit allen möglichen Musikfetzen vollpacken (wobei die dann natürlich nicht in einem Interpretationszusammenhang stünden). Und was da vielleicht auch noch greifen würde, ist die Tatsache, dass die Songs von einer CD gerippt wurden und DANN einer Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden – das geht doch weit über die Erstellung von persönlichen Kopien hinaus (andererseits werden aber auch keine gewerblichen Zwecke verfolgt o.ä.).
4) Fall des Monats 2: da befinden wir uns wohl, wie du schon sagst, in einem Grenzbereich. Ich denke nicht, dass das so richtig verboten ist. Wie gesagt ist der Unterricht ja weder öffentlich noch privat. Außerdem handelt es sich doch nur um Nachrichten. In dem Fall würde ich mal sagen: “wo kein Kläger, da kein Richter.” *duck*
Bezüglich der Zielgruppe des unterrichtsbegleitenden Blogs bin ich auch etwas irritiert. Ich denke, wir nehmen uns einfach die künstlerische Freiheit und suchen uns eine Klassenstufe aus.
Ich mache mir nochmal weiter Gedanken. Wäre toll, wenn die anderen auch mitdiskutieren.
4)
huhu poly… tja, irgendwie scheinen die anderen verschollen: vielleicht haben sie sich ja einfach nurn schönes langes WE gemacht und ne Art Shorttrip und starten dann nächste Woche wieder voll mit durch. Ich frag mal auf der web 2.0 Siete einfach nach, ob die 2 (Mandy und Donat) sich auf ne spezielle Alters-/ Zeilgruppe richten soll. Notfalls können wir es ja einfach auf unser Hinduwebquest beziehen und s vielleicht auch dortmit einbauen. Dann hätten wir später dann gleich n komplett fertiges Beispielexamplar davon, wie so eine Unterrichtsbegleitende Website aussehen könnte
Wollen wir uns mal an den Text setzen? würd aber sagen, wir halten uns relativ kurz. So dass wir wirklich nur das Wichtigste den Schülern an den kopf hauen und machen dann anschließend noch einen Verweis auf die Seiten, wo sie gegebenenfalls alles nochmal genau durchlesen können. (Sonst liest sich das ja kein Oink (Schwein) durch! *g*
ich schreib dir bis morgen mal n kleines Probetextchen und dann haben wir immerhin ne Grundlage, an der wir im Weiteren rumbasteln können. Wasd meinst du?
PS: mal ne kleine Frage zur kommenden Woche: wenn mich mein Gedächtnis nicht trübt, bin ich dann dran mit der Federführung: quasi übernehm ich dann Management und Zepter für die Arbeitsplanung und -verteilung. Könntest du mir aber noch mal kurz erklären, wie du die netten Links erstellst? also wie “Woche 6″ und die ganzen Unterordner. Da bin ich irgendwie nicht versiert genug und bevor ich Mist bau… Das wäre furchtbar lieb von dir!
Hey du!
Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde. Hoffentlich hast du bezüglich der anderen Recht. (Ich hätt auch gern mal ein Wochenende…
)
Ich würde den Text auch kurz halten – wir kennen ja unsere Pappenheimer.
Wollen wir uns eigentlich allgemein auf das Urheberrecht beziehen oder nur die Dinge nennen, die tatsächlich zu dem Blog passen (Internettauschbörsen usw. kann man dann ja bei letzterer Variante weglassen).
Ach, die “Werke” habe ich glaube ich in meiner Aufzählung nicht alle drin. Die müssten wir glaub ich noch ergänzen.
Sitzt du jetzt schon an dem Text dran oder wie machen wir das? Ich könnte das wohl auch schreiben, dann wird’s aber spät, weil ich bis um 8 Uni habe und dann erstmal nach Hause kommen muss.
Fällt dir noch was Ergänzendes zu meinen Punkten von oben ein?
——————————-
), trägst andere Texte in die Seiten ein und klickst bei “Eigenschaften” statt “Hauptseite (ohne übergeordnete)” bei beiden Seiten “Woche 7″ an (weil die beiden Themen ja der Woche 7 untergeordnet sein sollen).
So, jetzt zu der Erklärung bezüglich der Links:
Wenn du eingeloggt bis, klickst du oben links auf “My Account” und dann “Edit Profile”.
Dann kannst du ganz links auf “Seiten” klicken und dort auf “Add New”.
Bei “neue Seite anlegen” trägst du dann “Woche 7″ ein und kannst unten “Aufgabenstellung”, “Diskussion” und “Ergebnisse” reinschreiben. (Die Verlinkungen dort kann ich dann auch machen!)
Rechts bei “Eigenschaften” lässt du das auf “Hauptseite (ohne Übergeordnete)” und gibst bei Reihenfolge “8″ an.
So, damit hättest du die “Woche 7″ als Oberseite erstellt und sie ist oben in der Leiste sichtbar. Nun musst du noch die Unterseiten “Diskussion (Woche 7)” und “Ergebnisse (Woche 7)” erstellen.
Da gehst du erst einmal genauso vor, allerdings gibst du statt “Woche 7″ die entsprechenden Seitennamen an (ist ja klar
Bei “Reihenfolge” kannst du beide Seiten of “0″ lassen, weil es die dann alphabethisch ordnet.
Fertig!
Das klingt jetzt alles furchtbar kompliziert, aber wenn du das Schritt für Schritt machst, wird das klappen. Du musst auch keine Angst haben – da kann wirklich überhaupt nichts kaputt gehen!
hey Poly… da bin ich wieder. Ich hab heut in meiner Freistunde was gebastelt… ist aber irgendwie länger geworden als ich gedacht hätte. ich tipps einfach mal ab und wir könnens dann immernoch ändern/ kürzen etc.
- Urheberrecht:
Als Urheber bezeichnet man den bzw. die Schöpfer bestimmter Werke. Deren geistigen/ musikalischen
etc. Werke wie Filme, Gedichte oder Bilder werden mittels des Urheberrechtesgeschützt. Das heißt, dass nur allein der oder die Schöpfer befugt sind, ihre Werke zu vervielfältigen; zu verbreiten auszustellen oder öffentlich zugänglich zu machen; beispielsweise durch das Senden und Ausstrahlen im Radio und Fernsehen.
Alle anderen haben nur ein Zitatrecht, welches erlaubt, dass sie Ausschnitte aus den Werken verarbeiten dürfen und die Quelle angeben müssen. Desweiteren dürfen Privatpersonen die werke nur zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch vervielfältigen. Das bedeutet zum Beispiel für den unterricht, dass der Lehrer/ die Lehrerin oder auch der Schüler/ die schülerin mit Einwilligung des bzw. der Schöpfer(s) die Werke zur Veranschaulichung einsetzen dürfen. Die Zahl der Vervielfältigung richtet sich dabei nach der jeweiligen Kurs- und Klassenstärke. Meist sind zur Entschädigung gewisse Honorare zu zahlen. Sollen gewisse werke der Schülerschaft jedoch nur zugänglich gemacht werden, so darf auf kleinere Teile des Gesamtwerkes oder auf einzelne Beiträge und Ausschnitten aus Zeitungen/ Zeitschriften zurückgegriffen werden.
Der Besitz von Privatkopien ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Originale aus einer legalen Quelle stammen und nicht über einen Kopierschutz verfügen. Illegal hingegen ist der Besitz und die Anwendung von Programmen, die einen solchen kopierschutz umgehen können.
Im Internet ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Nutzungsrechte eingehalten, Personen nur mit ihrer Einwilligung zum Beispiel auf Bildern veröffentlicht werden. Nähere Informationen zu Urhebern und Verantwortlichen der auf einer Seite veröffentlichten Informationen, findet man meist unter der Rubrik “Impressum”. Beachtet bitte, dass auch das Up- und Downloaden von urheberrechtlich geschützten Werken innerhalb so genannter “Tauschbörsen” rechtswidrig ist, genauso wie der Besitz und das Anfertigen der Privatkopien von Computerprogrammen.
oh Mist… das ist verdammt lang; aber *grummel* weiß nicht, wie man das großartig kürzer fassen kann…
- Datenschtuzgesetz:
Unter Datenschutz versteht man alle Maßnahmen, die zur Sicherung gespeicherter personenbezogener Daten vor Missbrauch durch andere Personen oder öffentliche Stellen bei der Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe. Man verfolgt damit das Ziel, den Einzelnen und dessen persönliche daten zu schützen, so dass die Verfügung über jene Daten – gemäß dem Grundgesetz – im Ermessen jedes Einzelnen liegt.
Die Verarbeitung solcher personenbezogener Daten ist also nur zulässig, wenn es ein Gesetz oder eine Vorschrift erlaubt bzw.anordnet und der Zweck der Verwendung bereits vorher bestimmt wurde. dabei muss zum Beispiel immer nachvollziehbar sein, wer wann wie mit den Daten gearbeitet hat und es muss garantiert werden, dass nur Befugte Zugang zu ihnen haben. Desweiteren müssen die ständig Vollständig und Unversehrtheit gewährleistet sein.
So gilt zum Beispiel für Schulen, dass sie in einem vorgegebenen Rahmen Daten von Schülern und Lehrern verarbeitet werden, nach einer gewissen Frist aber gelöscht und nicht ohne Weiteres weitergeleitet werden dürfen. Den Lehrern ist es damit erlaubt, Bewertungen und Notizen im Rahmen ihrer täglichen Arbeit zu machen und Noten – nach eigenem Ermessen – entweder öffentlich oder privat bekannt zu geben. So dürfen die Lehrer Daten wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Klasse, Fach und Leistungen verarbeiten. Daten von den Lehrkräften hingegen dürfen nur mit deren Einverständnis veröffentlicht werden. Sofern es sich dabei aber um Personen mit repräsentativen Funktionen wie z.B. dem Schulleiter handelt, kann auf diesen Schritt verzichtet werden.
puuh, das war aber viel Tipperei. Vielleicht hast du ja gewisse Vorschläge wie wir die texte optimieren können. Ich würde zusätzlich vorschlagen, dass wir noch so eine Art Übersicht (vielleicht Merkblatt) mit Tipps bezüglich Datenschutz und Urheberrecht machen.. ich hab mir auch dazu schon was überlegt. Hätte an eine Form wie:
BEACHTE…!! Tipps und Tricks für das Arbeiten im Internet –> vielleicht dieses bekannte-
Lehrer-Lämpel-Bild daneben.
- Datenschutz:
* Möchtest du öffentlich unter deinem Namen im Internet schreiben? (nicht empfohlen)
–> wenn ja, tu dies nurt unter äußerster Vorsicht und bedenke dies vorher genau. Deine Daten
wären so für jedermann nachvollziehbar. Dies könnte sich unter Umständen auf deine
Zukunft auswirken.
–> wenn nein, so verwende stets so genannte Pseudonyme oder Nicknamen
* Hast du vor Bilder zu veröffentlcihen und sind da auch andere Personen zu sehen?
–> wenn ja; vergewsissere dich, dass alle auf dem Bild dargestellten Personen mit dem Veröf-
fentlichen ihres Bildes / ihrer Person / ihres Namens einverstanden sind!
–> wenn nein, dann…
* ….
Urheberrecht:
* Welche Daten / Informationen möchtest du wie nutzen? Darfst du das?
–> erkundige dich über die Nutzungsrechte der Informationen
–> kontaktiere im Zweifelsfall bei den Urhebern oder Verantwortlichen. Kontaktdaten etc.
findet man häufig unter der Rubrik “Impressum”
* vergewissere dich, ob du alle Quellen angegeben hast!
* Stammt das Werk / Stammen die Informationen aus einer legalen Quelle?
–> wenn ja, …
–> wenn nein, so lass die Finger davon
* …
mmh, was meinst du? kannst du dir sowas in der Art vorstellen? Man kann ja zusätzlich auf die Links verweisen (einmal zur Angabe der Quellen, zum anderen als Möglichkeit, um die eventuelle *hüst* Nachfrage auf mehr Details stillen zu können)
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erstmal ein dickes, fettes und ganz liebes DANKE an dieser Stelle dafür, dass du mir das mit den links erklärt hast. ich probier das mal, obwohl du nicht ganz Unrecht hast, wenn du sagst, dass die Infos einen zu ziemlich erschlagen… bin immer noch platt
falls ich doch nicht klar komm, schreib ich dich nochmal an und bettel auf allen 4en um Hilfe *g*
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Bezüglich deiner Fragen: mmh, ich weiß nicht so ganz, ob die Aufgabe so richtig zugeschnitten ist für die Verwendung mit dem blog. Ich glaube eher, dass die Schüler allgemein über das Urheberecht und den datenschutz aufgeklärt werden sollen –> von daher denk ich, ist die komplexere variante erforderlich.
vielleicht können wir ja ne Art Konsens zwischen allem finden??!
liebe und motivierende Grüße!
schau mal, ich habs hinbekommen!! *freu* vielleicht kannst du wirklich noch die Unterseiten verlinken… das wäre allererste Sahne. ich machs auch selbst, wenn du mir wieder do ne absolut tolle und idiotensichere Anleitung schreibst!
WOW!!
Klasse – vieelen, vielen Dank!
Bin gerade Heim gekommen und freue mich jetzt natürlich, dass ich den Text nicht schreiben muss! DANKE!
Der klingt auch echt super!
Ich werde mich mal dran setzen und das bissl formatieren, schön gestalten und kürzen, falls es irgendwie geht. Ich veröffentliche das Ganze dann heute noch unter “Ergebnis (Woche 6)” und falls dir irgendetwas nicht gefallen sollte, kannst du es ja nochmal ändern (bei “Seiten” klickst du statt “Add Page” auf “Bearbeiten” oder was da auch immer steht und gehst dann auf die Seite “Ergebnis (Woche 6)”.
Super, dass du das mit der Erstellung der Seiten hinbekommen hast!!!
Siehste, ist gar nicht so schwer.
Das mit dem Verlinken habe ich jetzt gemacht, das erklär ich dir aber in den nächsten Tagen auf jeden Fall auch noch!
So, ich mach mich jetzt mal an den Artikel
cool… dann haben wir die Katze ja schon fast im Sack
das geht auch mal zu zweit!! mach nich so lang. Notfalls is morgen auch noch n Tag! wir rocken das schon…
So, der Haupttext steht soweit. Zum Kürzen hab ich auch nicht so richtig was gefunden. Erst wollte ich im Datenschutz das mit den Lehrern streichen, aber dann dachte ich, dass die Schüler ruhig mal erfahren dürfen, was der Lehrer mit ihren Daten machen darf und was nicht.
Jetzt mach ich noch fix das kleine AB zu den Tipps und Tricks (super Idee übrigens) und schreib noch nen Einleitungssatz oder so.
Die Quellen häng ich auch noch ran. Yeaha.
Hast echt ganze Arbeit geleistet!
oh..das da oben und das hier kommt von poly. Wollte mich jetzt nicht “umloggen”.
Das mit der “fetten” Schrift sieht ja blöd aus in weiß…ich änder das mal in Unterstreichungen um.
Es ist vollbracht!
Als Quellen hab ich jetzt nur die eine Seite angegeben, weil ich die anderen nicht so schülertauglich fand. Aber vielleicht finden wir ja morgen noch was anderes.
Das AB ist nicht so toll geworden, erfüllt aber seinen Zweck. Lehrer Lämpel (Lempel?!) hab ich mal lieber nicht genommen…von wegen Urheberrecht.
Ich war mir da nicht so sicher.
Du kannst ja nochmal über alles drübergucken und einfach ändern, wenn was blöd ist oder eben bescheid geben, wenn ich was am AB ändern soll.
p0ly, fertig.
Oh. Also ich hab den Text an einem Netbook mit Minidisplay bearbeitet und dort konnte man die fetten Hervorhebungen im Text nicht sehen.
Jetzt sitze ich mal an einem “richtigen” Computer und stelle fest, dass Unterstreichungen UND fette Schrift bissl zu viel des Guten sind.
Das änder ich lieber nochma, oder?
ach Quark! ist schon ok so… lieber mal n bissl too much als ständig dieses Einheitsgrau!
was meinst du, stürtzen wir uns jetzt auf die Rester aus letzter Woche?
jetzt war ich von all deinen Mischeinträgen total überrannt und habs jetz erst gesehen, dass du noch viel, viiiieeel mehr gepostet hast… *lol* also ich bin mit dem Endergebnis echt zufrieden. das mit dem Arbeitsblatt passt schon. stimmt… Urheberrecht bezüglich “Lehrer Lämpel” könnte schon sein…
Ich finde beides sehr sehr gelungen, da kann man echt nicht meckern, ich weiß nicht so recht wie man da noch ergänzen soll.
Für Schüler ist die “Impressumspflicht” vielleicht noch interessant da Webseiten nie ohne gültiges Impressum sein sollten. Ich denke es wird immer mal wieder in Mode kommen das Schüler eigene Webseiten machen und nicht nur in Social Networks rumreisen. Ansonsten weiß ich wirklich nicht wie man bei eurem Beiträgen ergänzen soll.
Achja, Schande über mein Haupt, mein PC hat die Hufe hoch gemacht und da war mein Vortrag – den ich heute gehalten habe drauf – deswegen kam es zu leichten zeitlichen Engpässen……
Danke für den Hinweis bezüglich der Impressumspflicht! Das bastel ich noch fix in den Info-Artikel. [EDIT: habe gerade gelesen, dass die Impressumspflicht wohl nur für gewerbliche Sites gilt...? Habe das so in den Artikel geschrieben]